Umfrage - St. Bonifatius Erkner

SANKT
BONIFATIUS
ERKNER
Hl. DREIKÖNIGE
RAHNSDORF
St. Bonifatius Erkner
St. Bonifatius Erkner
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Umfrage: Wollen wir künftig eine Gemeinde der neuen (Groß)Pfarrei sein?

Liebe Gemeindemitglieder von St. Bonifatius Erkner,

aus unserem Pastoralen Raum soll eine neue Pfarrei errichtet werden, die aus mehreren Gemeinden und Orten kirchlichen Lebens bestehen wird.
Die bisherigen Pfarreien können künftig Gemeinden der neuen Pfarrei sein. Voraussetzung ist die Erfüllung bestimmter Kriterien und Aufgaben sowie eine entsprechende Erklärung unserer Gremien Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand. Nähere Angaben finden Sie im Heft 2 des Erzbistums Berlin „Wo Glauben Raum gewinnt – Pfarrei, Gemeinde und Ort kirchlichen Lebens“.
An der Entscheidung dieser wichtigen Frage wollen wir gern Sie, unsere Gemeindemitglieder, beteiligen. Wir sind sehr daran interessiert, wie Sie darüber denken.
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit, indem Sie den Fragebogen bis zum 13. Juni ausfüllen.
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Teilnahme.

Erkner, 04.05.2021                          Der Pfarrgemeinderat
 
Erfüllt unsere jetzige Pfarrei Ihrer Meinung nach folgende Kriterien einer künftigen Gemeinde der neuen Pfarrei (bzw. wird sie künftig erfüllen können)?

Kriterien einer Gemeinde

Ja
Nein
weiß nicht

Ja
Nein
weiß nicht

Ja
Nein
weiß nicht

Ja
Nein
weiß nicht

Ja
Nein
weiß nicht

Ja
Nein
weiß nicht


Wäre unsere jetzige Pfarrei Ihrer Meinung nach in der Lage, folgende Aufgaben einer künftigen Gemeinde der neuen Pfarrei zu erfüllen?

Aufgaben einer Gemeinde

Ja
Nein
weiß nicht

Ja
Nein
weiß nicht

Ja
Nein
weiß nicht

Ja
Nein
weiß nicht

Ja
Nein
weiß nicht

Künftig Gemeinde St. Bonifatius?

Ja
Nein
weiß nicht

Gemeinderat St. Bonifatius?
Gemeinden können einen Gemeinderat bilden. Dessen Aufgaben sind mit denen der jetzigen Pfarrgemeinderäte vergleichbar, nur dass sie sich nicht auf die Pfarrei, sondern auf die eigene Gemeinde beziehen. Der Gemeinderat entsendet Vertreter in den künftige Pfarreirat.

Ja
Nein
weiß nicht


Da sich diese Umfrage nur an Gemeindemitglieder von St. Bonifatius Erkner richtet, bitten wir Sie um Angabe Ihres Namens:




Ich habe die unten stehenden Informationen zum Datenschutz nach KDG gelesen und stimme der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Umfrage „Wollen wir künftig eine Gemeinde der neuen(Groß)Pfarrei sein?“ zu.

(* = Pflichtfeld)
Informationen nach §§15 und 16 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben hat einen hohen Stellenwert für uns. Wir möchten Sie nachfolgend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß §§ 15 und 16 des Gesetzes über den Kirchlichen Daten-schutz (KDG) informieren:


Verantwortlicher

Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Kath. Pfarrgemeinde St. Bonifatius, Hessenwinkler Str. 2, 15537 verantwortlich.


Zwecke und Rechtsgrundlage

Zur Durchführung der Umfrage bitten wir Sie um die Mittei-lung folgender Daten: Name, Vorname. Diese Daten sind zur Durchführung und Auswertung der Umfrage notwendig.


Datenlöschung

Die von uns erhobenen Daten werden vernichtet bzw. gelöscht, sobald die Umfrage durchgeführt und abschließend ausgewertet ist und gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen.


Einsatz von Dienstleistern

Ggf. geben wir Ihre Daten an Dienstleister weiter, die uns z. B. in den Bereichen EDV oder der Archivierung und Vernichtung unterstützen und mit denen gesonderte Verträge zur Auftragsverarbeitung geschlossen wurden.
Darüber hinaus können in Einzelfällen weitere gesetzliche Verpflichtungen zur Übermittlung von Daten vorliegen, die jedoch nicht allgemein, sondern nur im konkreten Einzelfall entstehen können.


Ihre Rechte:

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in § 19 KDG genannten Gründe vorliegt. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in § 20 KDG genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des § 22 KDG das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben das Recht, auf Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: datenschutz nord GmbH, Konsul-Smidt-Straße 88, 28217 Bremen. Ansprechpartner sind: Dr. Sanela Kühn, skuehn@datenschutz-nord.de sowie Jan-Christoph Thode, jthode@datenschutz-nord.de
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